Stand: 15.04.2024
NEU: Gewässer-Viewer für relevante Gewässer bezüglich Pflanzenschutzmitteleinsatz
Der aktuell mindestens einzuhaltende Abstand bei Pflanzenschutzmitteln zu relevanten Oberflächengewässern beträgt lt. Hessischem Wassergesetz§ 23 (HWG) 4 Meter.
Mindestabstände zum Schutz von Umstehenden und öffentlichen Flächen, Wohnbebauung, Privatgärten: 2 Meter, bzw. 5 Meter.
Texte der Abstandsauflagen für Pflanzenschutzmittel im Ackerbau