Vor dem ersten Frost ist es Zeit, die Leimringe am Stamm der Apfel- und Birnbäume anzubringen. Die Schmetterlinge des Frostspanners schlüpfen aus den im Boden verborgenen Puppen und paaren sich. Die flugunfähigen Weibchen klettern vor dem ersten Frost in die Baumkrone um dort an den jungen Trieben ihre Eier abzulegen. Wenn die Knospen im nächsten Jahr aufbrechen, schlüpfen die jungen Raupen und fressen am frischen Grün. Mit dem Leimring kann ein großer Teil der flugunfähigen Weibchen gefangen werden und so an der Eiablage gehindert werden.
Spätreifende Sorten von Äpfeln und Birnen können, je nach Sorte und Lagerbedingungen, bis weit in den Winter gelagert werden. Damit sich nicht unbemerkt die Fäulnis im Lager ausbreiten kann, sollten die eingelagerten Früchte regelmäßig auf Faulstellen kontrolliert werden. Befallenes Obst kann über den Kompost entsorgt werden, da es hier normalerweise schnell verrottet und somit keine Ansteckungsgefahr für das nächste Jahr besteht. Häufig treten verschiedene Lagerfäulen auf.
So lange die Lagerung bei geringen Nachtfrösten noch in Gartenhäusern oder Schuppen erfolgt, ist besonders auf entsprechenden Schutz vor Mäusen zu achten, da diese nicht nur an Lagerobst und Lagergemüse fressen, sondern es auch mit Kot und Urin verschmutzen.
Der Rasen ist ein Standard in deutschen Gärten und macht laut einer Statistik unter 1000 Befragten 41,9 % der gesamten Gartenfläche aus. Diese Fläche kann man jetzt noch für den Winter vorbereiten. Die Tipps sind hier kurz zusammengefasst:
Wenn die Temperaturen unter 0°C absinken müssen Pflanzenschutzmittel in frostfreie Räume gebracht werden. Dabei können die Präparate auf ihre Verwendbarkeit für das kommende Gartenjahr überprüft werden.
Ein Mindesthaltbarkeitsdatum für Pflanzenschutzmittel gibt es nicht. Flüssige Produkte sollten nicht mehr verwendet werden, wenn sie flockig werden oder ihre Struktur deutlich verändert haben. Pulverförmige Mittel werden unbrauchbar, wenn sie stark verklumpen oder verkrusten. Im Zweifelsfall ist es besser, ältere Pflanzenschutzmittel über die Sondermüllsammlungen zu entsorgen.
Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung abgelaufen ist, dürfen noch 18 Monate nach Zulassungsende verwendet werden und können im Handel noch 6 Monate nach Zulassungsende erworben werden. Informationen zum Zulassungsende und der Aufbrauchfrist gibt das BVL:
Zulassungsdatenbank für Pflanzenschutzmittel (derzeit nicht erreichbar)
Übersicht über beendete Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln
Das Gartentelefon ist ein Beratungsangebot der Hessischen Gartenakademie. Bei Fragen zu einzelnen Kulturen oder dem Auftreten von Schädlingen und Krankheiten steht Ihnen das Team der hessischen Gartenakademie mit einer fundierten Beratung zur Seite.
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Broschüre: Kauf, anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln - Tipps für Hobbygärtner vom BVL
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