Das Sachgebiet Pflanzengesundheit des Pflanzenschutzdienst Hessen verfolgt das Ziel, die Ein- und Verschleppung gefährlicher Schadorganismen an Pflanzen und Holz zu verhindern. Primäres und globales Ziel ist es, die Land-, Garten- und Forstwirtschaft, als unsere Umwelt, vor nicht natürlich vorkommenden Pathogenen und Schädlingen zu schützen. Die Pflanzenbeschau umfasst die Kontrolle aller Im- und Exporte von Pflanzen und Pflanzenteilen, sowie von Saat- und Pflanzgut. Die Holzbeschau umfasst die Kontrolle der Im- und Exporte von Rund- und Schnittholz, sowie von Verpackungsholz. Weiterführende Informationen zu Pflanzenpass und Pflanzen- oder Holzbeschau in Hessen finden Sie unter dem jeweiligen Link auf der rechten Seite "Weiterführende Informationen" und ganz allgemein unter Pflanzengesundheit JKI.
WICHTIGE Änderungen seit dem 14. Dezember 2019: Seit Mitte Dezember 2019 ist mit der Umsetzung der EU Verordnungen 2017/625/EU (Kontrollverordnung) und 2016/2031/EU (Pflanzengesundheitsverordnung) ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft getreten. Ziel des neuen Systems ist ein besserer Schutz der EU und eine Vereinheitlichung der Kontrollverfahren. Insgesamt wird hierbei auf mehr Eigenverantwortung der Betriebe gesetzt. Unternehmen müssen sich auf eigene Initiative beim zuständigen Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes registrieren. Der Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft. Die Registrierungspflicht gilt für Unternehmen mit folgenden Tätigkeiten:
Den Antrag für die Registrierung finden Sie am Ende dieser Seite mit allen Anlagen.
Gerne beantworten wir Fragen
Kontakt: psd-pflanzengesundheit(at)rpgi.hessen.de
Links und Neuigkeiten
Download Anträge
Registrierungsantrag nach Pflanzengesundheitsverordnung EU 2016/2031: Seit dem 14.12.2019 gilt die Registrierungspflicht nach Artikel 65 der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031.
Hilfreiche Informationen zum Registrierungsantrag
Registrierungsanträge:
Antrag auf Benennung einer Kontrollstelle
Anlagen zum Registrierungsantrag:
Anlage 1 Weitere Betriebsstätten
Anlage 2 Lageplan
Anlage 3 Import aus nicht-EU Staaten
Anlage 5 Export in nicht-EU Staaten