Alle Personen benötigen den neuen Sachkundenachweis (Karte) und eine gültige Fortbildungsbescheinigung, die:
Die Pflanzenschutz-Sachkunde kann für zwei unterschiedliche Bereiche beantragt werden:
Hier gelangen Sie zum Antrag für den neuen Sachkundenachweis.
Aktuelle Termine zu den Fortbildungsveranstaltungen in Hessen.
Um sachkundig zu werden, finden Sie hier regionale Sachkundelehrgänge.
Sie handeln mit Pflanzenschutzmitteln, Beraten zum Pflanzenschutz oder wenden Pflanzenschutzmittel in anderen Betrieben an, dann müssen Sie sich hier registrieren.
Eine Auflistung der Tätigkeiten im Pflanzenschutz für die kein Sachkundenachweis erforderlich ist, finden Sie hier.
Hier stehen Informationen zum Internet- und Versandhandel mit Pflanzenschutzmitteln.
Frau Steckler: 0641-303-5216
Auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier die Antworten.
E-Mail: Sachkunde-psd(at)rpgi.hessen.de