aktueller Stand (19.02.2024) zu Glyphosat:
Zulassungsverlängerung von Glyphosat
Vorerntebehandlungen, ob zur Unkrautbekämpfung oder Sikkation und Anwendung in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sind mit dem Inkrafttreten der Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung vom 02. September 2021 verboten.