Integrierter Pflanzenschutz- Durchführung und Dokumentation

Der integrierte Pflanzenschutz (IP) ist definiert als eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränkt wird.
Neben dem Pflanzenschutz wird damit auch dem Natur- und Umweltschutzgedanken Rechnung getragen. Der integrierte Pflanzenschutz ist damit ein wesentlicher Bestandteil der guten fachlichen Praxis.

Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des IP ist EU-weit gesetzlich vorgeschrieben (EU-Richtlinie 2009/128/EG) und auch im deutschen Pflanzenschutz-Gesetz (PflSchG, §3) verankert:
„Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis" durchgeführt werden. Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz umfasst insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes“.

Zukünftig wird die Umsetzung der Grundsätze des IP im Rahmen der Fachrechtskontrollen überprüft.


Um die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes und die damit verbundenen Kontrollen einfach und rechtskonform umsetzen zu können, wurde von den Bundesländern  eine Informationsbroschüre, sowie ein einseitiger Fragebogen erstellt, die hinter den folgenden Links zu finden sind:

Broschüre: Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation

Fragebogen zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes

 

Was ist nun für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe zu tun?

Laden Sie den Fragebogen herunter und fügen Sie diesen Ihren Pflanzenschutzunterlagen bei.
Der Fragebogen wird zusammen mit der Kontrolleurin bzw. dem Kontrolleur bei einer Pflanzenschutzkontrolle ausgefüllt, sofern er nicht vom Betriebsleiter bereits selbst ausgefüllt wurde.
Die Maßnahmen, die auf dem Betrieb zur Anwendung kommen, werden abgehakt.
Weitere Maßnahmen können hinzugefügt werden.

Der ausgefüllte Fragebogen verbleibt auf dem Betrieb und ist mit den übrigen Pflanzenschutzunterlagen und Nachweisen aufzubewahren.