Reblaus

Schadbild

Den größten Schaden richten Rebläuse an den Wurzeln an. Die Reblaus können sich an Wurzeln von europäischen Weinreben besonders gut vermehren und die Wurzeln schädigen. Die Rebläuse saugen an den Wurzeln und die Wurzelspitzen verkrümmen und verdicken sich. An den Wurzeln entstehen durch die Saugtätikeit blasige Verdickungen - Tuberositäten. Über die Tuberositäten gelangen Fäulniserreger schneller in die Wurzel und begünstigen das Absterben der Wurzel. Durch die verkrusteten und verdickten Wurzeln kann die Pflanze weniger Wasser und Nährstoffe aufnehmen. Die Rebe wird dadurch erheblich geschwächt und kann in Folge absterben.

Am Blatt führt ein Befall mit Reblaus zu Gallenbildung blattunterseits. Ein starkes Auftreten der Blattgallen führt zu einer geringeren Assimilationsleistung und kann die Holzreife beeinträchtigen.

 

Reblaus - Schadbild

Reblaus - Galle

Reblaus - junge Blattgallen

Reblaus mit Eigelege

Reblaus mit Eigelege

Schädling

Die Reblaus - Daktulosphaira vitifoliae tritt in unterschiedlichen Formen und Stadien auf.Aus den Wurzelläusen entwickeln sich geflügelte Nymphen, die Reblausfliegen. Diese sind etwa 1mm groß und maßgeblich für die Verbreitung der Rebläuse verantwortlich. Die Blattrebläuse schlüpfen zu Beginn des Austriebes und verursachen die Blattgallen. In den Blattgallen werden viele hundert Eier abgelegt aus denen dann wiederum Blattrebläuse und etwas später auch Wurzelläuse schlüpfen.

Infos zur Reblaus vom Dezernat Weinbau Eltville

Die Reblaus ist etwa um 1860 ursprünglich aus Nordamerika mit Rebstöcken eingeschleppt worden. Es folgte eine schneller Verbreitung der Reblaus in viele wichtige Weinanbaugebiete in Europa und zu großen Pflanzenausfällen und wirtschaftlichen Schäden. Derzeit ist die Reblaus tritt die Reblaus wieder vermehrt auf, Gründe sind ein günstigeres Klima für die Entwicklung der Reblaus, brachliegende Weinberge die nicht fachgerecht gerodet wurden, Anbau von Reben deren Unterlage nicht resistent ist, bzw. ohne geeignete Unterlage. seit 2007 gab es wieder erste Nachweise der Reblaus im Hausgarten.

Bekämpfung

Allgemeine Bekämpfungshinweise

Nach der hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung ist das Auftreten der Reblaus der zuständigen Fachbehörde - dem Dezernat für Weinbau in Eltville zu melden. Die Fachbehörde kann die Rodung der betroffenen Flächen anordnen und Vorgaben für die Wiederbepflanzung erlassen.

Meldungen bitte per Mail an beratung-weinbau(at)rpda.hessen.de

Folgende Maßnahmen dienen der Vorbeugung eines Reblausbefalls:

  • Pfropfreben mit toleranten oder resistenten Unterlagen gegen Reblaus
  • Keine Einleger machen
  • Verhinderung von Edelreiswurzeln durch eine fachgerechte Pflanzung. Hierbei muss die Veredlungsstelle mindestens 5 cm über dem Boden liegen
  • Gute Humusversorgung und Verhinderung von Stresssituationen der Reben
  • Entfernung von Unterlagenaufwuchs im und am Weinberg sowie Wegrainen und Gräben in der Gemarkung
  • Sachgerechtes Entfernen der Rebstöcke (Roden) bei Aufgabe einer Rebfläche (Vermeidung einer Driesche)
  • Vergallte Rebblätter sofort entfernen und verbrennen
  • Vermeidung von Verschleppung der Reblaus durch Bodenbearbeitungsgeräte und Pflanzenteilen
  • Vor Erdbewegungen die Reblaussituation abklären
  • Alle Verfügungsberechtigte und Besitzer von Grundstücken sollten gemein-sam darauf achten, dass außer ihren eigenen Grundstücken, auch Randflä-chen: wie Raine, Wege, Wassergräben, Biotope und sonstige Flächen freige-halten werden müssen von Unterlagsaufwüchsen, um der Ausbreitung der Reblaus nachhaltig entgegenzuwirken.
  • Bei Befall die Beratung hinzuziehen

Es gibt nur die Möglichkeit der indirekten Bekämpfung. Eine direkte Bekämpfung im Boden ist nicht möglich, da keine Mittel zur Verfügung stehen.

Bei Fragen zur Erkennungsmerkmalen von Unterlags- und Ertragsreben, so wie Maß-nahmen zur indirekten Bekämpfung der Reblaus steht Ihnen das Regierungspräsidium Darmstadt, Dez .Weinbauamt mit Weinbauschule Eltville gerne zu Verfügung.

 

 

 

Eine vollständige Auflistung der aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden sie im Verzeichnis des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL.

Bei der Suche müssen sie beim Feld HUK/Alle - Haus- und Kleingarten auswählen.